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Save Life Easy

Erste Hilfe

Bei Kindern ist vieles anders.

Kindernotfälle für Eltern, Großeltern, Kitas und Betreuungseinrichtungen — von Fieberkrampf bis Verschlucken.

  • Eltern, Großeltern, Tagespflege, Kitas, Schulen und Betreuungseinrichtungen

Worum es geht.

Ein Kleinkind ist kein kleiner Erwachsener. Atemwege, Kreislauf, Reaktionen auf Medikamente — alles verhält sich anders, und die typischen Notfälle sind andere. Dieser Kurs behandelt genau die Situationen, die Eltern und Betreuende wirklich treffen: verschluckte Kleinteile, Fieberkrampf, Sturz vom Wickeltisch, Verbrühungen, allergische Reaktionen.

Das ist enthalten

  • Typische KindernotfälleVerschlucken, Fieberkrampf, Sturz, Verbrühung, Allergie.
  • Reanimation am KindAngepasste Technik für Säuglinge und Kleinkinder.
  • Für EinrichtungenErste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen.
  • Ruhig erklärtOhne Drama, dafür mit klaren Handlungsschritten.

Rechtlicher Rahmen

Gut zu wissen.

  • Gesetzliche Vorgabe

    Ab 2 anwesenden Versicherten braucht ein Betrieb mindestens eine Ersthelferin oder einen Ersthelfer.

    Nach § 26 DGUV Vorschrift 1 muss bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten mindestens eine ersthelfende Person zur Verfügung stehen. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten sind es in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %, in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten. In Kindertageseinrichtungen gilt eine ersthelfende Person je Kindergruppe, an Hochschulen 10 %. Die erforderliche Zahl muss dauerhaft verfügbar sein — Urlaub und Krankheit sind einzuplanen.

    DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, § 26 Abs. 1·geprüft am 16.8.2026

Die Angaben geben den Stand des Regelwerks zum Zeitpunkt der Prüfung wieder und dienen der Orientierung. Maßgeblich für Ihren Betrieb sind die Gefährdungsbeurteilung und die Auskunft Ihres Unfallversicherungsträgers.

Nächster Schritt

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