Erste Hilfe
Wissen, das im Ernstfall funktioniert.
Erste-Hilfe-Ausbildung und Fortbildung, die im Kopf bleiben — weil geübt wird, statt nur zugehört.
- Unternehmen
- Kitas & Schulen
- Fahrschüler
- Vereine
- Eltern
- Privatpersonen
- Umfang
- 9 Unterrichtseinheiten
- à 45 Minuten, nach DGUV Grundsatz 304-001
- Fortbildung
- in der Regel alle 2 Jahre
- nach § 26 DGUV Vorschrift 1
- Inhouse ab
- 10 Personen
- Angabe des Anbieters, Dauer ca. 8 Stunden
Darum geht es.
Die meisten Menschen zögern im Notfall nicht, weil ihnen der Wille fehlt, sondern die Sicherheit. Genau da setzen unsere Kurse an: kurze Theorie, viel Übung, klare Handlungsabläufe. Am Ende weiß jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer, was in den ersten Minuten zu tun ist.
- Betriebliche Ersthelfende — Ausbildung und Fortbildung nach DGUV Grundsatz 304-001.
- Erste Hilfe am Kind — Kindernotfälle für Eltern, Kitas und Betreuungseinrichtungen.
- Führerschein — Der vorgeschriebene Kurs für alle Fahrerlaubnisklassen.
- Vereine & Gruppen — Auf die Situation Ihrer Gruppe zugeschnittene Kurse.

Rechtlicher Rahmen
Was vorgeschrieben ist — und was empfohlen.
Wir trennen beides sauber, damit Sie einschätzen können, was Sie tun müssen und was sinnvoll ist.
- Gesetzliche Vorgabe
Ab 2 anwesenden Versicherten braucht ein Betrieb mindestens eine Ersthelferin oder einen Ersthelfer.
Nach § 26 DGUV Vorschrift 1 muss bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten mindestens eine ersthelfende Person zur Verfügung stehen. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten sind es in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %, in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten. In Kindertageseinrichtungen gilt eine ersthelfende Person je Kindergruppe, an Hochschulen 10 %. Die erforderliche Zahl muss dauerhaft verfügbar sein — Urlaub und Krankheit sind einzuplanen.
DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, § 26 Abs. 1·geprüft am 16.8.2026
- Gesetzliche Vorgabe
Betriebliche Ersthelfende werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.
Nach § 26 DGUV Vorschrift 1 sind betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortzubilden. Wird dieser Zeitraum überschritten, ist im Regelfall erneut eine vollständige Erste-Hilfe-Ausbildung erforderlich — das klären wir vorab mit Ihnen.
DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, § 26 Abs. 3·geprüft am 16.8.2026
- Gesetzliche Vorgabe
Erste-Hilfe-Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils mindestens 9 Unterrichtseinheiten.
Der DGUV Grundsatz 304-001 legt für die Erste-Hilfe-Ausbildung wie auch für die Fortbildung einen Umfang von mindestens 9 Unterrichtseinheiten fest. Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten. In der Praxis entspricht das mit Pausen einem Schulungstag.
DGUV Grundsatz 304-001·geprüft am 16.8.2026
- Rahmenbedingung
Die Lehrgangsgebühren für betriebliche Ersthelfende übernimmt in der Regel der Unfallversicherungsträger.
Für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe sind nach § 23 Abs. 1 SGB VII die Unfallversicherungsträger zuständig. Sie erfüllen diese Aufgabe, indem sie Stellen für die Aus- und Fortbildung ermächtigen und die entsprechenden Lehrgangsgebühren übernehmen. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Kurs bei einer ermächtigten Stelle absolviert und das Abrechnungsformular des zuständigen Trägers vor dem Kurs ausgefüllt wird. Ob und in welchem Umfang die Kosten in Ihrem Fall übernommen werden, entscheidet Ihr Unfallversicherungsträger.
§ 23 Abs. 1 SGB VII i. V. m. DGUV Grundsatz 304-001·geprüft am 16.8.2026
Die Angaben geben den Stand des Regelwerks zum Zeitpunkt der Prüfung wieder und dienen der Orientierung. Maßgeblich für Ihren Betrieb sind die Gefährdungsbeurteilung und die Auskunft Ihres Unfallversicherungsträgers.
Kursarten im Bereich Erste Hilfe
Erste-Hilfe-Ausbildung (betrieblich)
Erstausbildung für betriebliche Ersthelfende.
9 UnterrichtseinheitenOffener KursInhouse bei Ihnen
Erste-Hilfe-Fortbildung
Auffrischung für bereits ausgebildete Ersthelfende.
9 UnterrichtseinheitenOffener KursInhouse bei Ihnen
Erste Hilfe für den Führerschein
Der vorgeschriebene Kurs für alle Fahrerlaubnisklassen.
9 UnterrichtseinheitenOffener Kurs
Erste Hilfe am Kind
Kindernotfälle für Eltern und Betreuende.
Offener KursInhouse bei Ihnen
Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
Für Kitas, Schulen und Betreuungseinrichtungen.
9 UnterrichtseinheitenInhouse bei IhnenOffener Kurs
Erste-Hilfe-Kurs für Vereine
Auf den Vereinsalltag zugeschnitten, als Gruppentermin.
Inhouse bei Ihnen
Wie lange dauert ein Erste-Hilfe-Kurs?
Der DGUV Grundsatz 304-001 legt für die Erste-Hilfe-Ausbildung wie auch für die Fortbildung einen Umfang von mindestens 9 Unterrichtseinheiten fest. Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten. In der Praxis entspricht das mit Pausen einem Schulungstag. Für eine Inhouse-Schulung planen Sie am besten einen Arbeitstag ein.
Gesetzliche VorgabeQuelle: DGUV Grundsatz 304-001
Wie viele Ersthelfer braucht unser Unternehmen?
Nach § 26 DGUV Vorschrift 1 muss bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten mindestens eine ersthelfende Person zur Verfügung stehen. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten sind es in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %, in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten. In Kindertageseinrichtungen gilt eine ersthelfende Person je Kindergruppe, an Hochschulen 10 %. Die erforderliche Zahl muss dauerhaft verfügbar sein — Urlaub und Krankheit sind einzuplanen.
Gesetzliche VorgabeQuelle: DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, § 26 Abs. 1
Wie oft müssen Ersthelfende fortgebildet werden?
Nach § 26 DGUV Vorschrift 1 sind betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortzubilden. Wird dieser Zeitraum überschritten, ist im Regelfall erneut eine vollständige Erste-Hilfe-Ausbildung erforderlich — das klären wir vorab mit Ihnen.
Gesetzliche VorgabeQuelle: DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, § 26 Abs. 3
Werden betriebliche Erste-Hilfe-Kurse vom Unfallversicherungsträger übernommen?
Für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe sind nach § 23 Abs. 1 SGB VII die Unfallversicherungsträger zuständig. Sie erfüllen diese Aufgabe, indem sie Stellen für die Aus- und Fortbildung ermächtigen und die entsprechenden Lehrgangsgebühren übernehmen. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Kurs bei einer ermächtigten Stelle absolviert und das Abrechnungsformular des zuständigen Trägers vor dem Kurs ausgefüllt wird. Ob und in welchem Umfang die Kosten in Ihrem Fall übernommen werden, entscheidet Ihr Unfallversicherungsträger.
RahmenbedingungQuelle: § 23 Abs. 1 SGB VII i. V. m. DGUV Grundsatz 304-001
Die Angaben geben den Stand des Regelwerks zum Zeitpunkt der Prüfung wieder und dienen der Orientierung. Maßgeblich für Ihren Betrieb sind die Gefährdungsbeurteilung und die Auskunft Ihres Unfallversicherungsträgers.
Nächster Schritt
Erste Hilfe für Ihr Team?
Sagen Sie uns kurz, worum es geht — wir melden uns mit einem konkreten Vorschlag.
Lieber direkt sprechen? +49 152 02854706
