Erste Hilfe
Ersthelfende, die im Betrieb wirklich handeln.
Ausbildung und Fortbildung für betriebliche Ersthelfende — als offener Kurs oder komplett bei Ihnen im Unternehmen.
- Unternehmen, Betriebe und Organisationen jeder Größe
Worum es geht.
Fast jeder Betrieb in Deutschland braucht ausgebildete Ersthelfende. Die Frage ist nur, ob sie den Kurs als Pflichttermin absitzen oder danach tatsächlich eingreifen würden. Wir setzen auf realistische Übungen aus Ihrem Arbeitsalltag: der Sturz im Lager, die Schnittverletzung an der Maschine, der Kreislaufzusammenbruch im Büro.
Das ist enthalten
- Erstausbildung — 9 Unterrichtseinheiten für neue Ersthelfende.
- Fortbildung — 9 Unterrichtseinheiten zur Auffrischung im Zwei-Jahres-Rhythmus.
- Inhouse möglich — Wir kommen in Ihren Betrieb — ohne Reisezeiten für Ihr Team.
- Abrechnung — Wir erklären Ihnen das Verfahren mit Ihrem Unfallversicherungsträger.
Rechtlicher Rahmen
Gut zu wissen.
- Gesetzliche Vorgabe
Ab 2 anwesenden Versicherten braucht ein Betrieb mindestens eine Ersthelferin oder einen Ersthelfer.
Nach § 26 DGUV Vorschrift 1 muss bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten mindestens eine ersthelfende Person zur Verfügung stehen. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten sind es in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %, in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten. In Kindertageseinrichtungen gilt eine ersthelfende Person je Kindergruppe, an Hochschulen 10 %. Die erforderliche Zahl muss dauerhaft verfügbar sein — Urlaub und Krankheit sind einzuplanen.
DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, § 26 Abs. 1·geprüft am 16.8.2026
- Gesetzliche Vorgabe
Betriebliche Ersthelfende werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.
Nach § 26 DGUV Vorschrift 1 sind betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortzubilden. Wird dieser Zeitraum überschritten, ist im Regelfall erneut eine vollständige Erste-Hilfe-Ausbildung erforderlich — das klären wir vorab mit Ihnen.
DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, § 26 Abs. 3·geprüft am 16.8.2026
- Gesetzliche Vorgabe
Erste-Hilfe-Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils mindestens 9 Unterrichtseinheiten.
Der DGUV Grundsatz 304-001 legt für die Erste-Hilfe-Ausbildung wie auch für die Fortbildung einen Umfang von mindestens 9 Unterrichtseinheiten fest. Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten. In der Praxis entspricht das mit Pausen einem Schulungstag.
DGUV Grundsatz 304-001·geprüft am 16.8.2026
- Rahmenbedingung
Die Lehrgangsgebühren für betriebliche Ersthelfende übernimmt in der Regel der Unfallversicherungsträger.
Für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe sind nach § 23 Abs. 1 SGB VII die Unfallversicherungsträger zuständig. Sie erfüllen diese Aufgabe, indem sie Stellen für die Aus- und Fortbildung ermächtigen und die entsprechenden Lehrgangsgebühren übernehmen. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Kurs bei einer ermächtigten Stelle absolviert und das Abrechnungsformular des zuständigen Trägers vor dem Kurs ausgefüllt wird. Ob und in welchem Umfang die Kosten in Ihrem Fall übernommen werden, entscheidet Ihr Unfallversicherungsträger.
§ 23 Abs. 1 SGB VII i. V. m. DGUV Grundsatz 304-001·geprüft am 16.8.2026
Die Angaben geben den Stand des Regelwerks zum Zeitpunkt der Prüfung wieder und dienen der Orientierung. Maßgeblich für Ihren Betrieb sind die Gefährdungsbeurteilung und die Auskunft Ihres Unfallversicherungsträgers.
Weitere Erste-Hilfe-Kurse
Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein
Der vorgeschriebene Erste-Hilfe-Kurs für alle Führerscheinklassen — an einem Tag, mit Bescheinigung für die Fahrerlaubnisstelle.
Erste Hilfe am Kind
Kindernotfälle für Eltern, Großeltern, Kitas und Betreuungseinrichtungen — von Fieberkrampf bis Verschlucken.
Übersicht Erste Hilfe
Alle Kursarten und der rechtliche Rahmen im Überblick.
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