Brandschutz
Feuer erkennen. Richtig reagieren.
Brandschutzhelfer-Ausbildung mit echter Löschübung — inklusive Umgang mit den Feuerlöscheinrichtungen in Ihrem Betrieb.
- Industrie
- Handwerk
- Büro & Verwaltung
- Hotel & Gastronomie
- Pflege
- Handel
- Dauer
- ca. 3–4 Stunden
- Angabe des Anbieters, je nach Betriebsgröße
- Anzahl
- i. d. R. 5 % der Beschäftigten
- Richtwert der ASR A2.2
- Auffrischung
- alle 3–5 Jahre empfohlen
- Empfehlung der ASR A2.2, keine starre Frist
Darum geht es.
Ein Entstehungsbrand lässt sich in den ersten Minuten oft mit einem einzigen Feuerlöscher stoppen. Vorausgesetzt, jemand traut sich und weiß, welcher Löscher wofür taugt. Unsere Brandschutzschulungen verbinden die notwendige Theorie mit einer praktischen Löschübung — abgestimmt auf Ihre Räume, Ihre Gefährdungen und Ihre Organisation.
- Brandschutzhelfende — Ausbildung nach ASR A2.2 mit Theorie und Praxis.
- Löschübung — Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen unter Anleitung.
- Unterweisung — Jährliche Brandschutzunterweisung für alle Beschäftigten.
- Betriebsspezifisch — Abgestimmt auf Ihre Gefährdungsbeurteilung und Ihre Räume.

Rechtlicher Rahmen
Was vorgeschrieben ist — und was empfohlen.
Wir trennen beides sauber, damit Sie einschätzen können, was Sie tun müssen und was sinnvoll ist.
- Gesetzliche Vorgabe
Arbeitgeber müssen eine ausreichende Zahl von Beschäftigten zu Brandschutzhelfenden benennen und ausbilden.
Aus § 10 Arbeitsschutzgesetz ergibt sich die Pflicht, Maßnahmen zur Brandbekämpfung zu treffen und dafür Beschäftigte zu benennen. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 konkretisiert das: Die benannten Personen sind durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen.
§ 10 ArbSchG i. V. m. ASR A2.2·geprüft am 16.8.2026
- Rahmenbedingung
Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfende ist in der Regel ausreichend.
Die ASR A2.2 nennt einen Anteil von 5 % der Beschäftigten als in der Regel ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, großen Arbeitsstätten oder einer hohen Zahl anwesender Personen kann eine höhere Zahl erforderlich sein. Maßgeblich ist immer die Gefährdungsbeurteilung des Betriebs.
ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“·geprüft am 16.8.2026
- Gesetzliche Vorgabe
Zur Ausbildung gehören Theorie und eine praktische Löschübung.
Die fachkundige Unterweisung umfasst nach ASR A2.2 die Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes, die betriebliche Brandschutzorganisation, Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie das Verhalten im Brandfall. Praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen — die Löschübung — gehören ausdrücklich dazu.
ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“·geprüft am 16.8.2026
- Empfehlung des Regelwerks
Eine Auffrischung im Abstand von 3 bis 5 Jahren wird empfohlen — sie ist keine starre gesetzliche Frist.
Die ASR A2.2 empfiehlt, die Unterweisung mit Übung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. Das ist ausdrücklich eine Empfehlung und keine feste gesetzliche Frist. Unabhängig davon kann eine frühere Wiederholung nötig werden, etwa wenn sich Gebäude, Verfahren oder die Brandschutzorganisation wesentlich ändern oder neue Beschäftigte hinzukommen.
ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“; ergänzend DGUV Information 205-023·geprüft am 16.8.2026
Die Angaben geben den Stand des Regelwerks zum Zeitpunkt der Prüfung wieder und dienen der Orientierung. Maßgeblich für Ihren Betrieb sind die Gefährdungsbeurteilung und die Auskunft Ihres Unfallversicherungsträgers.
Wie lange dauert eine Brandschutzhelfer-Ausbildung?
Save Life Easy gibt für die Brandschutzhelfer-Ausbildung rund 3 bis 4 Stunden an — abhängig von Betriebsgröße und Umfang der praktischen Übung. Die Ausbildung besteht aus einem Theorieteil und einer praktischen Löschübung.
Gesetzliche VorgabeQuelle: ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
Wie oft sollte die Brandschutzhelfer-Ausbildung aufgefrischt werden?
Die ASR A2.2 empfiehlt, die Unterweisung mit Übung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. Das ist ausdrücklich eine Empfehlung und keine feste gesetzliche Frist. Unabhängig davon kann eine frühere Wiederholung nötig werden, etwa wenn sich Gebäude, Verfahren oder die Brandschutzorganisation wesentlich ändern oder neue Beschäftigte hinzukommen.
Empfehlung des RegelwerksQuelle: ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“; ergänzend DGUV Information 205-023
Wie viele Brandschutzhelfende brauchen wir?
Die ASR A2.2 nennt einen Anteil von 5 % der Beschäftigten als in der Regel ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, großen Arbeitsstätten oder einer hohen Zahl anwesender Personen kann eine höhere Zahl erforderlich sein. Maßgeblich ist immer die Gefährdungsbeurteilung des Betriebs.
RahmenbedingungQuelle: ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
Was beinhaltet die praktische Löschübung?
In der Löschübung löschen die Teilnehmenden selbst — unter Anleitung und unter kontrollierten Bedingungen. Geübt werden Auswahl und Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen, das Vorgehen am Entstehungsbrand und die Grenzen des eigenen Eingreifens: wann gelöscht wird und wann der Raum verlassen wird. Der Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen ist ausdrücklich Teil der fachkundigen Unterweisung.
Gesetzliche VorgabeQuelle: ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
Die Angaben geben den Stand des Regelwerks zum Zeitpunkt der Prüfung wieder und dienen der Orientierung. Maßgeblich für Ihren Betrieb sind die Gefährdungsbeurteilung und die Auskunft Ihres Unfallversicherungsträgers.
Nächster Schritt
Brandschutz für Ihr Team?
Sagen Sie uns kurz, worum es geht — wir melden uns mit einem konkreten Vorschlag.
Lieber direkt sprechen? +49 152 02854706
